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Die Vignette für die Autobahnen in Österreich

  
  
Die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen besteht weiterhin für alle Fahrzeuge bis
zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von einschl. 3,5t.

Auskünfte: Service Center Maut in Salzburg

Tel:
Aus Österreich: 0800-204016
Aus allen anderen Ländern: 0043 - 662 - 620511

   

Euro-Preise

10-TagesVignette  2 Monats-Vignette Jahres Vignette

Motorrad

4,50 11,50 30,40
KFZ bis 3,5 t 7,90 22,90 76,20
Gültigkeit 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages Zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung 1. Dezember Vorjahr bis
31. Januar des Folgejahres

Anhänger oder Wohnmobile, die von einem PKW gezogen werden sind nicht vignettenpflichtig.
Nur der PKW selbst braucht eine Vignette. 

   
Verkaufsstellen An allen Autobahngrenzübergängen zu Österreich gibt es zumindest eine Verkaufsstelle,
die an sieben Tagen der Woche 24 Stunden geöffnet hat. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen,
die Vignette bereits vor Fahrtantritt zu erwerben.

Verkaufsstellen in Österreich
Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ)
Mautstellen (ÖSAG, ASG)
Tankstellen (insbesondere in Grenznähe, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Trafiken

Verkaufsstellen im Ausland
Automobilclubs
Tankstellen (insbesondere im Grenzbereich, an Autobahnen und Autobahnauffahrten)
Kompas MTS (Mejni Turisticni Servis) in Slowenien
Alle Verkaufsstellen im In und Ausland sind mit dem Vignetten-Symbol gekennzeichnet!

   

Aufklebeort

Ordnungsmäßige Mautentrichtung: Bitte beachten Sie, dass nur eine gültige und sichtbar auf
der Windschutzscheibe geklebte Vignette – vor Benützung des hochrangigen Straßennetzes – den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung erbringt. 

Wird der Nachweis der ordnungsgemäßen Maut nicht erbracht, wird im Zuge der Vignettenkontrolle durch
Beamte der Exekutive, Zollwache und Mautaufsichtsorgane der ASFINAG eine Ersatzmaut vor Ort eingehoben.

Kommt es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu dieser Zahlung, so wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Achtung
Bereits geklebte Vignetten werden durch Ablösen ungültig!
Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages- Vignetten) müssen vor Anbringung durch
die Verkaufsstelle gelocht werden. 
nicht gelochte, sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig!

Bei einspurigen Fahrzeugen gut sichtbar auf einem möglichst ebenen, sauberen und nicht leicht auswechselbaren Teil. Bei mehrspurigen Fahrzeugen auf der Innenseite der Windschutzscheibe (Beachten Sie bitte den Anbringungshinweis auf der Vignettenrückseite). Quittungsabschnitt der Vignette unbedingt aufheben (z.B. für Ersatz bei Scheibenbruch, Jahreskartenerwerb Altmautstrecken)!

  
  
  
  

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© TouriNet GmbH, Juni 2010